@misc{_Beheimische, howpublished={online}, publisher={bey Henning Grossen dem Jüngern, Buchhändlern zu finden}, language={ger}, title={Beheimische Landordnung : Sampt erneuerten reformierten Artickuln vnd Satzungen, von der Wahl, Krönung, Digniteten vnd Befreyungen Königlicher Majestätt, auch Bergkwerck, Müntz vnd JüdenOrdnung, des weitberühmbten Königreichs Beheimen, wie dieselbige, durch weiland den Unuberwindlichsten Fürsten vnd Herrn, Herrn Ferdinandum, Römischen Keyser, [et]c. vnd Beheimischen König, [et]c. Christmildter Gedächtnuß, auff gemeinem Landtag, im Jahr 1565. mit verwilligung der Stände dessen Königreichs, auffgerichtet vnd bestättiget worden: Jetzund aus der Beheimischen Sprach, denen, so derselben vnerfahren, vnd deren Kron vnterthänig, auch den benachbarten Völckern, so sich dessen Rechtens gebrauchen, zu Nutz in die Deutsche Sprache ubersetzet: Auch mit angeheffter erklärung dero Beheimischen Wörter vnd Phrasium, so in dieser LandOrdnung begriffen, vnd mit einem ordentlichen Register gezieret, / Durch Petrum Sturba, Bürgern zu Cadan ...}, type={stary druk}, }